Die Rechtslage in Kürze
Asbesthaltige Abfälle sind nach Abfallrecht gefährlicher Abfall. Sie müssen getrennt gesammelt, staubdicht verpackt, gekennzeichnet und auf dafür zugelassenen Deponien abgelagert werden. Eine Verwertung oder Wiederaufbereitung ist ausgeschlossen – Asbest wird ausschließlich abgelagert.
Für die Arbeiten selbst gilt die TRGS 519. Sie regelt, wer Asbest ausbauen darf, mit welchen Verfahren und mit welchen Schutzmaßnahmen. Gewerbliche Arbeiten sind zusätzlich der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen, in Berlin dem LAGetSi, in Brandenburg dem LAVG.
Richtig verpacken
Verpackt wird direkt am Ausbauort, ohne Zwischenlagerung loser Platten. Für Platten sind zugelassene Big Bags Standard, für kleinteiliges Material reißfeste Foliensäcke, für Staub und Kleinstteile geschlossene Behälter. Alle Gebinde werden staubdicht verschlossen und mit dem Asbest-Warnhinweis gekennzeichnet.
- Platten nicht zerkleinern, um sie passend zu machen
- Nicht stapeln oder werfen, sondern einzeln einlegen
- Big Bag nicht überfüllen, damit er sicher verschlossen werden kann
- Bruchmaterial mit Industriesauger der Staubklasse H aufnehmen
- Gebinde bis zur Abholung gesichert und wettergeschützt lagern
Nie zerkleinern
Der Impuls, große Platten für den Transport zu zerbrechen, ist der häufigste und gefährlichste Fehler. Jeder Bruch erzeugt eine Faserwolke und macht aus einem beherrschbaren Vorgang eine erhebliche Belastung.
Wohin mit dem Material
Asbestabfälle dürfen nur auf Deponien angenommen werden, deren Genehmigung das ausdrücklich vorsieht. In Berlin und Brandenburg ist die Zahl dieser Standorte überschaubar, entsprechend planen wir Abfuhren mit Vorlauf und bündeln sie, wo es geht.
Die Anlieferung erfolgt angemeldet, das Material wird gewogen und der Anlieferung eindeutig zugeordnet. Abgerechnet wird nach Gewicht: Üblich sind 250 bis 450 Euro pro Tonne, je nach Standort und Menge. Hinzu kommen Transport und Verpackungsmaterial.
Nachweispflicht und Papiere
Für gefährliche Abfälle gilt eine Nachweispflicht. Erzeuger, Beförderer und Entsorger dokumentieren den Weg des Abfalls. Als Auftraggeber erhalten Sie am Ende die Unterlagen, die belegen, dass das Material ordnungsgemäß entsorgt wurde.
| Dokument | Wofür Sie es brauchen |
|---|---|
| Entsorgungsnachweis | Beleg über die zugelassene Entsorgungsanlage |
| Begleitschein | Dokumentation des einzelnen Transports |
| Wiegeschein der Deponie | Nachweis der tatsächlich entsorgten Menge |
| Sanierungsdokumentation | Nachweis der Arbeiten für Verkauf und Vermietung |
| Freimessprotokoll | Nur bei abgeschotteten Innensanierungen |
Tabelle seitlich wischen
Heben Sie diese Papiere dauerhaft auf. Beim Verkauf der Immobilie sind sie ein handfestes Argument, bei Gewerbeobjekten werden sie bei Prüfungen verlangt, und bei Eigentümergemeinschaften gehören sie in die Verwaltungsunterlagen.
Was Privatpersonen dürfen
Im rein privaten Bereich gibt es für fest gebundene Produkte enge Ausnahmen: kleine Flächen, unbeschädigtes Material, emissionsarme Verfahren, geeignete Schutzausrüstung. Sobald jemand beauftragt wird oder Beschäftigte mitarbeiten, greift die TRGS 519 vollständig.
Manche Deponien nehmen Kleinmengen von Privatpersonen nach Voranmeldung an, wenn das Material bereits vorschriftsmäßig verpackt ist. Lose Platten auf dem Anhänger werden abgewiesen. Praktikabler ist meist, den Big Bag stellen und abholen zu lassen – der Aufwand für Anmeldung und Fahrt entfällt damit.
Zwischenlösung
Wenn Sie den Rückbau selbst übernehmen wollen, können Sie zumindest Verpackung und Abfuhr abgeben. Wir stellen die zugelassenen Big Bags, erklären das Vorgehen und holen das verpackte Material mit Nachweis ab.
Die teuersten Fehler
Drei Fehler tauchen immer wieder auf, und alle drei kosten deutlich mehr, als sie sparen:
- Asbest in den Bauschuttcontainer: macht den gesamten Container zu gefährlichem Abfall, die Entsorgungskosten vervielfachen sich
- Platten zerbrechen für den Transport: erzeugt Faserbelastung und zusätzlichen Reinigungsaufwand am Ausbauort
- Kleinteile vergessen: Blumenkästen und Fensterbänke lösen später eine zweite Abfuhr aus, deren Anfahrt allein den Preis bestimmt
Häufige Fragen
Was kostet die Entsorgung von Asbestplatten?
Inklusive Demontage liegen die Kosten meist bei 35 bis 70 Euro pro Quadratmeter. Reine Abholung bereits verpackten Materials wird nach Gewicht abgerechnet, üblich sind 250 bis 450 Euro pro Tonne zuzüglich Anfahrt und Verpackung.
Kann ich Asbest über den Sperrmüll entsorgen?
Nein. Asbest ist gefährlicher Abfall und darf weder über Sperrmüll noch über Bauschutt oder Restmüll entsorgt werden. Es braucht immer den Weg über eine zugelassene Deponie mit Nachweisführung.
Wie viel wiegt ein Quadratmeter Wellplatte?
Als Faustwert rechnet man mit etwa 15 bis 20 Kilogramm pro Quadratmeter. Ein Garagendach mit 40 Quadratmetern bringt damit rund 600 bis 800 Kilogramm auf die Waage – eine Größenordnung, die für die Kalkulation der Entsorgungskosten reicht.
Brauche ich für die Entsorgung eine Genehmigung?
Als Auftraggeber nicht. Die Anzeige der Sanierungsarbeiten bei der Arbeitsschutzbehörde und die abfallrechtliche Nachweisführung übernimmt der beauftragte Fachbetrieb. Sie erhalten die Dokumente für Ihre Unterlagen.